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Gutachten

Man unterscheidet folgende Arten von Gutachten:

  • Gerichtsgutachten, das Gericht bestellt den Sachverständigen
  • Schiedsgutachten, hat das Ziel Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien über den Inhalt, die Auslegung oder die Anpassung eines Vertrages verbindlich zu klären
  • Privatgutachten, kann von jedem Interessenten in einem Streitfall beauftragt werden, ersetzt aber kein Sachverständigengutachten
  • Versicherungsgutachten, dient bei Rechtsstreitigkeiten der Kostenklärung
  • Dienstleistung und Gutachten, für die Bauwirtschaft und Baubetrieb

Gerichtsgutachten

  • Seit 19.12.2000 durch die IHK Region Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung
  • In Gerichtsverfahren werden bevorzugt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige herangezogen.
  • Wenn ein Sachverständiger für ein gerichtliches Verfahren benötigt wird, bestellt das Gericht den Sachverständigen und legt die vom Gutachter zu behandelnden Fragen in einem Beweisbeschluss fest.

Schiedsgutachten

Die Vielfalt, Kompliziertheit und Differenzierung des Wirtschaftslebens sowie der technische Fortschritt in vielen Bereichen des täglichen Lebens erfordern immer mehr Begutachtung und damit verbunden Sachverständigentätigkeiten.

Der Begriff "Sachverständiger" ist zwar gesetzlich nicht geschützt, die Ausübung dieser Tätigkeit ohne hinreichende nachweisbare Qualifizierung wird allerdings von den Gerichten geahndet.

Privatgutachten

Als Privatgutachten bezeichnet man die Art von Gutachten, welche außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber

  • Privatpersonen
  • juristische Personen
  • Firmen
  • Versicherungen
  • Verwaltungen
  • Organisationen
  • Verbände und vergleichbare Einrichtungen

erstellt werden.

Versicherungsgutachten

Das Versicherungsgutachten wird in der Regel seitens der Versicherung oder des beauftragten Rechtsanwaltes in Auftrag gegeben. Da es in der Regel überwiegend zur Vorlage bei Rechtsstreitigkeiten oder der Kostenklärung dient, ist das Gutachten ein Parteiengutachten. Der inhaltliche Umfang wird in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Auftraggeber festgelegt.

Dienstleistung und Gutachten für die Bauwirtschaft und Baubetrieb

  • Analyse und Bewertung von Ereignissen im Baubetrieb
  • Projektorganisation beim Bauen
  • Baubegleitende Dokumentation für Auftraggeber und Auftragnehmer
  • Abrechnung, Preisermittlung, Preisprüfung und Nachträge
  • Nachtragsmanagement
  • Ausschreibung und Vergabe
  • Projektcontrolling