Die Vielfalt, Kompliziertheit und Differenzierung des Wirtschaftslebens sowie der technische Fortschritt in vielen Bereichen des täglichen Lebens erfordern immer mehr Begutachtung und damit verbunden Sachverständigentätigkeiten.
Der Begriff "Sachverständiger" ist zwar gesetzlich nicht geschützt, die Ausübung dieser Tätigkeit ohne hinreichende nachweisbare Qualifizierung wird allerdings von den Gerichten geahndet.