Bedingt durch Bauablaufstörungen können Schadenersatzansprüche nach dem Verursacherprinzip geltend gemacht werden.
Diese Schadenersatzansprüche müssen jedoch im Einzelnen nachgewiesen werden.
Der Grad der Konkretisierung von Schaden und Kausalität ist maßgeblich abhängig von der Qualität und Dokumentation des AN. Diese sollte so strukturiert werden, dass sie
- Den Störungsfall möglichst unstrittig ausweist
- Die Ursachen benennt
- Hilfestellung und Anpassungsmaßnahmen bietet
- Die Mehrkostenberechnung nach Kausalität und Höhe ermöglicht.