Öffentlich bestellte Sachverständige sind natürliche Personen, die von einer öffentlich rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden. Die Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" ist ein rechtlich geschützter Begriff. Öffentlich bestellte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus.
Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren fachspezifische Aussagen besonders glaubhaft sind.